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Kreislaufwirtschaftsgesetz
(vom 25.05.2011)
Bundesrat berät am 27. Mai 2011 über die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: Dies betrifft auch die Abfallwirtschaft in Wesel.
Am Freitag dieser Woche debattieren die Ländervertreter im Bundesrat über den Kabinettsentwurf der Bundesregierung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der derzeitige Entwurf beeinflusst massiv die Organisation der Abfallwirtschaft in Deutschland, so Ulrich Streich Betriebsleiter des ASG. „Auch hier vor Ort müssen wir mit negativen Auswirkungen rechnen."
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass sich private Entsorger über sogenannte Gewerbliche Sammlungen die werthaltigen Stoffe aus den Abfällen „herauspicken" können, während die teure Restmüllentsorgung an den Kommunen hängen bleibt.
„Auch aus Gründen des Umweltschutzes wären diese gravierenden Änderungen an der Organisation der Abfallwirtschaft nicht zielführend", so Ulrich Streich „Deutschland hat in der europäischen Union die höchsten Recyclingquoten. Das bestehende System hat sich bewährt und sollte nicht grundlegend verändert werden. In Zeiten knapper werdender Ressourcen darf dieser Spitzenplatz nicht leichtfertig verspielt werden."
Der ASG ist ein wichtiger Standortfaktor in der Region. „Wir arbeiten erfolgreich mit vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen, zahlen Tariflöhne und bilden junge Menschen aus. Damit tragen wir eine große Verantwortung für die Region. Es ist wichtig, dass die Politik die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen schafft, damit wir dieser Verpflichtung weiter nachkommen können."
Ulrich Streich weiter: „Die Organisation der Abfallwirtschaft in Deutschland ist ein Erfolgsmodell - Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Umwelt profitieren von ihr. Dies sollten wir nicht fahrlässig gefährden.
